- Es gilt eine inzidenzunabhängige Masken- und Testpflicht. Eine Befreiung von der Testpflicht ist für vollständig geimpfte Personen (seit letzter Impfung mindestens 14 Tage vergangen) und für Genesene (nicht länger als 6 Monate zurückliegend) möglich. Als Nachweis bitte entsprechende Originalbelege in Papierform vorlegen.
- Bitte beachten Sie, dass sich Eltern, bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler ab dem kommenden Schuljahr nicht mehr ohne Nachweis besonderer Gründe gegen eine Teilnahme am Präsenzunterricht aussprechen können. Gemäß aktueller Corona-Verordnung-Schule können Schülerinnen und Schüler von der Schule auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden, sofern durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft gemacht wird, dass im Falle einer COVID-19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf für die Schülerin oder den Schüler oder eine mir ihr oder ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zu rechnen ist. Die Erklärung ist von den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern einschließlich der ärztlichen Bescheinigung grundsätzlich innerhalb der ersten Woche nach Beginn des Schulhalbjahres oder Schuljahres abzugeben. Im Falle einer Befreiung vom Präsenzunterricht wird die Schulpflicht durch Teilnahme am Fernunterricht erfüllt.
- Bitte beachten Sie auch das aktuelle Merkblatt für Reiserückkehrer unter https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/planungen-schuljahr-2021-2022 .
Wichtige Hinweise finden Sie auch HIER sowie im Schuljahresplaner.