Unfall-Versicherung beim Schulbesuch
In der Schule dürfen neben dem Lernen Spaß und Spiel nichtzu kurz kommen – ob in der Sportstunde oder auf dem Pausenhof. Für die Eltern ist es wichtig, dass ihre Kinderin der Schulejederzeit gut geschützt sind. Dazu trägt die Schüler-Unfallversicherungmaßgeblich bei.
Vorbeugend arbeitet sie gemeinsam mit der Schulleitung daran,dass Unfälle an Schulen möglichst überhaupt nicht erst passieren.
Aber ganz ausschließen lassen sich Unfälle nun einmal nicht.
Dann kümmert sich die Versicherung darum, dass verletzte Kinder und Jugendliche eine bestmögliche Behandlung und eine optimale medizinische Rehabilitation bekommen. Nicht zuletzt sorgt die Schüler-Unfallversicherung dafür, dass Lehrerinnen und Lehrer, aber auch Mitschülerinnen und Mitschüler für gesundheitliche Schäden untereinander nicht privat haften müssen. Das ist eine große Errungenschaft. Anders wäre ein sorgenfreies Miteinander im Schulalltag gar nicht möglich. Über all diese Themen informiert die vorliegende Broschüre anhand von vielen praktischen Beispielen aus dem Schulalltag.
Inhaltsverzeichnis
I. Überblick - Allgemeines zum Versicherungsschutz
II. Praktische Beispiele rund um den Versicherungsschutz/Fragen und Antworten
1. Versicherte Personen sowie versicherte Tätigkeiten in Einzelfällen
a) Unfälle während der Unterrichtszeit
b) Sportunfälle
c) Pausen
d) Schulessen
e) Einkauf von Nahrungsmitteln
f) Verlassen des Schulgeländes
g) Wegeunfälle
h) Arbeitsgemeinschaften / Kurse am Nachmittag
i) Schulfeste
j) Klassenfahrten / Schülerreisen
k) Praktika / Ferienjobs
l) Schüleraustausch
2. Versicherungsfälle
3. Unfallverhütung und Erste Hilfe
4. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
5. Haftung – Sachschäden
6. Allgemeines zur Unfallversicherung
III. Serviceteil (Ansprechpartner und Adressen)
Öffenen Sie über diesen Link die umfangreiche und detaillierte Zusammenstellung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Informationsbroschüre
Wegfall der freiwilligen Schülerzusatzversicherung
Das Land Baden-Württemberg hat mit Ablauf des Schuljahres 2018/19 den Vertrag mit dem Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband über eine freiwillige Schüler-Zusatzversicherung zur Ergänzung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes zu einem Versicherungsbeitrag von Euro 1,00 je Schüler gekündigt. Diese deckte Bereiche der Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Sachschadenversicherung ab.
Schülerinnen und Schüler, bzw. die Erziehungsberechtigten müssen sich daher eigenständig um einen ergänzenden Versicherungsschutz bemühen.
Versicherung der Schultablets
Die diesbezüglichen Regelungen finden Sie auf den Seiten des Tablet-Projekts: Schülertablets!