Vorzeitige Entlassung
Es gibt einzelne Fälle, da kann ein Schüler durch einen etwas früheren Schulschluss eine Wartezeit von über einer Stunde einsparen, bzw. mehr als eine Stunde früher daheim sind. Für solche Anliegen haben wir durchaus Verständnis, wenn auch der Schulbesuch den absoluten Vorrang vor privaten Bedürfnissen behalten muss.
Folgende Grundsätze werden angewandt:
- ein Schüler kann nur nach vorherigem Antrag vorzeitig entlassen werden.
- ein Schüler kann maximal 5 Minuten früher entlassen werden.
- die Entlassung kann frühestens in der 6. Stunde (12:05 - 12:45 Uhr) stattfinden.
- Vorraussetzung ist, dass er dadurch eine Wartezeit auf die nächste ÖPNV-Verbindung von mindestens 60 Minuten einspart,
oder - Vorraussetzung ist, dass er sonst 60 Minuten später an seiner heimatlichen Haltestelle eintreffen würde.
- Die Entscheidung trifft in jedem Einzelfall der Schulleiter.
Jeder Schüler kann seinen Wunsch mit dem beiliegenden Formular beantragen. Für den oder die betreffenden Tage werden die ÖPNV-Verbindungen eingtragen. Das ausgefüllte und ggf. auch von den Eltern unterschriebene Formular wird dem Fachlehrer vorgelegt, aus dessen Unterricht man vorzeitig gehen möchte.
Der Fachlehrer entscheidet aus pädagogischem Ermessen, ob er im individuellen Fall das vorzeitige Entlassen mitverantworten kann. Er bezieht dabei den Leistungsstand und das Sozialverhalten des Schülers mit ein. Er prüft außerdem die Angaben des Schülers über ÖPNV-Verbindungen auf ihre Stimmigkeit. Dann dokumentiert er seine Entscheidung auf dem Formblatt und leitet dieses an den Schulleiter weiter.
Der Schulleiter entscheidet, ggf. nimmt er Rücksprache mit dem Schüler.
Das Sekretariat fertigt 2 Kopien (Klassenlehrer, Schüler), das Original verbleibt in der Schülerakte.
Download des Formulars als ausfüllbare Excel-Tabelle.